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Angster Rechtsanwalts GmbH

Influencer-Marketing nur bei eindeutiger Werbekennzeichnung zulässig

von raangster | Sep 3, 2017 | Online Marketing, Online Recht, Wettbewerbsrecht

Wer wirbt, muss diese kommerzielle Kommunikation als solche kennzeichnen. Diese eindeutige und medienunabhängige gesetzliche Vorgabe ergibt sich in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht aus §§ 3a, 5a Abs. 6 UWG, Nr. 11 und Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG. Im...

Wettbewerbsverstoß durch Mitarbeiter rechtfertigt (datenschutzrechtlich) keine Observation – Folge: Beweisverwertungsverbot

von raangster | Okt 13, 2016 | Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozessrecht

In einer lesenswerten neueren Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urt. v. 20.7.2016, 4 Sa 61/15) deutlich gemacht, dass der konkrete Verdacht eines Wettbewerbsverstoßes auch als grobe Vertragspflichtverletzung gleichwohl in der Regel...

Landgericht Frankfurt a. M. zum „fliegenden Gerichtsstand“ bei Klagen auf Zahlung von Vertragsstrafen

von raangster | Okt 10, 2016 | Abmahnungen, Wettbewerbsrecht, Zivilprozessrecht

Das Landgericht Frankfurt a. M. vertrat in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung (Urt. v. 10.02.2016 – Az.: 2-06 O 344/15) die Auffassung, dass auch für Klagen auf Zahlung von Vertragsstrafen der sog. „fliegende Gerichtsstand“ gilt. Der Begriff des...

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung unzulässig

von raangster | Dez 3, 2015 | Abmahnungen, Wettbewerbsrecht, Zivilprozessrecht

Eine neuere Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 15.09.2015, Az.:4 U 105/15) macht deutlich, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Folge einer fruchtlosen, indes rechtsmissbräuchlichen vorprozessualen Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes...

Amazon kann sich bei Verstoß gegen Informationspflichten nicht darauf berufen, es seien lediglich „Ausreißer im Einzelfall“

von raangster | Aug 18, 2015 | Wettbewerbsrecht

Amazon kann sich bei Verstoß gegen wettbewerbsrechtlich relevante Informationspflichten nicht darauf berufen, es seien unter einer Vielzahl seiner im Übrigen rechtskonformen Warenangebote lediglich „Ausreißer im Einzelfall“. In einer zwischenzeitlich im Volltext...
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